WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Die neuen Offenlegungsregeln für Kartellschadensersatzansprüche nach der 9. GWB-Novelle

Die neuen Offenlegungsregeln für Kartellschadensersatzansprüche nach der 9. GWB-Novelle

Dr. Andreas Rosenfeld / Dr. Peter-Andreas Brand

Durch die EU-Kartellschadensersatzrichtlinie vom 26.11.2014 sind Informationszugangsrechte im Zusammenhang mit Schadensersatzforderungen wegen Kartellverstößen in das Unionsrecht eingeführt worden. Diese Rechte werden durch die am 31.03.2017 verabschiedete 9. GWB-Novelle in deutsches Recht umgesetzt. Dabei geht die Umsetzung teilweise über die Vorgaben der Kartellschadensersatzrichtlinie hinaus. Der neue § 33g GWB regelt in zehn Absätzen Gegenstand und Umfang der Informationszugangsrechte, die neuen §§ 89b-d GWB die prozessuale Durchsetzung dieser Rechte, die Offenlegung aus der Behördenakte und Beweisregeln. Mit den Offenlegungsregeln wird Neuland betreten. Parteien, Gerichte und Wettbewerbsbehörden werden vor neue Herausforderungen im Zusammenhang mit Kartellschadensersatzansprüchen gestellt, von denen im Beitrag nur einige thematisiert werden können.

Access to Information in the Context of Cartel Damages Claims
The EU-Cartel Damages