WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Bundesliga: Verfahren zur Zentralvermarktung der Medienrechte nach Vorlage von Verpflichtungszusagen beendet
Zentralvermarktung • Bundesliga • DFL • Verpflichtungszusagen • Innovationswettbewerb • Alleinerwerbsverbot • Abschottung • Quasi-Monopol • Internetwirtschaft

Bundesliga: Verfahren zur Zentralvermarktung der Medienrechte nach Vorlage von Verpflichtungszusagen beendet

Zentralvermarktung • Bundesliga • DFL • Verpflichtungszusagen • Innovationswettbewerb • Alleinerwerbsverbot • Abschottung • Quasi-Monopol • Internetwirtschaft

Bundeskartellamt, Fallbericht vom 22.02.2017 – B6-32/15, Zentralvermarktung

Das Bundeskartellamt hat das Verfahren zur Überprüfung der zentralen Vermarktung der Medienrechte an Spielen der Fußball-Bundesliga und der 2. Bundesliga und des auf der Zentralvermarktung beruhenden Vermarktungsmodells für die Spielzeiten ab 2017/18 durch die Entgegennahme von Verpflichtungszusagen gemäß § 32b GWB abgeschlossen.

Die Rechte zur audiovisuellen Berichterstattung über die Fußballspiele der Bundesliga und der 2. Bundesliga werden in Deutschland zentral durch den Ligaverband vermarktet. Dem Ligaverband gehören alle Bundesligaclubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga an. Ihm steht sowohl satzungsmäßig als auch vertraglich das ausschließliche Vermarktungsrecht an den in Rede stehenden audiovisuellen Medienrechten zu. Die einzelnen Bundesligaclubs sind lediglich zu einer nachrangigen und zeitversetzten audiovisuellen Berichterstattung über die Bundesligaspiele ihrer Mannschaft befugt. Für die operative