WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Gesamtschuld, Gesamtschuldnerausgleich und Vergleiche im neuen Kartellschadensersatzrecht

Gesamtschuld, Gesamtschuldnerausgleich und Vergleiche im neuen Kartellschadensersatzrecht

Dr. Carsten Krüger, LL.M. (UEA)

Die 9. GWB-Novelle bestätigt im Wesentlichen die bereits h. M. zu der Gesamtschuld und dem Gesamtschuldnerausgleich von Kartellmitgliedern. Allerdings führt sie enge Ausnahmen davon zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Kronzeugen ein, denen die Geldbuße von der Kartellbehörde vollständig erlassen wurde. Im Kartellregress wird zudem einerseits das Verjährungsrisiko bei Ausgleichsansprüchen entschärft, während andererseits unklar geworden ist, ob Ausgleichsvereinbarungen zwischen den Kartellmitgliedern weiterhin zulässig sind. Schließlich ist der Vergleich zwischen einem Geschädigten und einem Kartellanten nunmehr von Gesetzes wegen, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, im Umfang des internen Haftungsanteils dieses Kartellanten auch im Verhältnis zu den Mitkartellanten verbindlich, die nicht an dem Vergleich beteiligt sind. Zu begrüßen wäre noch eine widerlegbare Vermutung für die Bestimmung eines solchen Haftungsanteils.