VBL-Gegenwert II: Missbrauch von Marktmacht durch unangemessene Geschäftsbedingungen
AGB • Altersvorsorge • Marktmachtmissbrauch • Geschäftsbedingungen • Angebotsumstellungsflexibilität • Ausbeutungsmissbrauch • Unternehmensbegriff
BGH, Urteil vom 24.01.2017 – KZR 47/14, VBL-Gegenwert II
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
1. Bei der Beurteilung von Konditionen für die Beendigung einer langjährigen vertraglichen Bindung an einen marktstarken Anbieter setzt die Annahme, die Angebotsumstellungsflexibilität potentieller Wettbewerber beschränke durch die Marktmacht eröffnete Verhaltensspielräume, die Feststellung konkreter Anhaltspunkte voraus.
2. Unangemessene Geschäftsbedingungen, die die Beendigung einer langjährigen Vertragsbeziehung mit ei‐
WUW 05/2017 S. 284>>nem Normadressaten des § 19 Abs. 1 GWB erschweren, stellen regelmäßig einen Missbrauch von Marktmacht dar.
(LS des Gerichts)
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
§§ 18 Abs. 3, 19 Abs. 1 GWB
Sachverhalt
Die beklagte Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), eine Anstalt des öffentlichen Rechts, schließt mit Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes (Beteiligten) Beteiligungsvereinbarungen in Form von Gruppenversicherungsverträgen ab. Auf dieser