WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Maßstäbe für Preishöhenmissbrauch: Entgeltforderung der Telekom für Nutzung der Kabelkanäle
Marktabgrenzung • Bedarfsmarktkonzept • Breitbandkabel • Telekommunikation • Vergleichsmarkt • Preishöhenmissbrauch

Maßstäbe für Preishöhenmissbrauch: Entgeltforderung der Telekom für Nutzung der Kabelkanäle

Marktabgrenzung • Bedarfsmarktkonzept • Breitbandkabel • Telekommunikation • Vergleichsmarkt • Preishöhenmissbrauch

BGH, Urteil vom 24.01.2017 – KZR 2/15, Kabelkanalanlagen

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Für die Ermittlung des Entgelts, das sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergäbe, kann ein von der Bundesnetzagentur auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes nach Maßgabe der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung festgesetztes Entgelt für eine vergleichbare Leistung herangezogen werden.

(LS vom Gericht formuliert)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

§ 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB

Sachverhalt

1

Die Parteien streiten darüber, ob ein vertraglich vereinbartes Entgelt für die Nutzung von Kabelkanalanlagen der Beklagten nach Maßgabe des Kartellrechts anzupassen ist.

2

Die Klägerin betreibt in den meisten deutschen Bundesländern Breitbandkabelnetze, über die sie ihren Kunden Fernsehen sowie Telekommunikationsdienstleistungen anbietet. Ursprünglich wurden diese Netze von der Deutschen Telekom AG betrieben. Mit Rücksicht auf unionsrechtliche Vorgaben brachte die Deutsche