WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Häusliche Krankenpflege: Keine analoge Anwendung des Kartellverbots auf Verträge mit Leistungserbringern
Krankenkassen • Vergütungsvereinbarung • Krankenpflege • Kontrahierungszwang • Kollektivverträge • Unternehmensbegriff

Häusliche Krankenpflege: Keine analoge Anwendung des Kartellverbots auf Verträge mit Leistungserbringern

Krankenkassen • Vergütungsvereinbarung • Krankenpflege • Kontrahierungszwang • Kollektivverträge • Unternehmensbegriff

BGH, Urteil vom 24.01.2017 – KZR 63/14, Vergütungsvereinbarung mit Krankenkasse

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

§ 132a Abs. 2 SGB V begründet eine gesetzliche Pflicht zum Vertragsschluss und eröffnet in diesem Zusammenhang die Möglichkeit des Abschlusses von Kollektivverträgen. Eine entsprechende Anwendbarkeit der §§ 1 und 33 GWB scheidet daher aus.

(LS von der Redaktion formuliert)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

§§ 69 Abs. 2, 132a Abs. 2 SGB V

§§ 1, 33 GWB

Sachverhalt

1

Die Klägerin erbringt im Rahmen eines Pflegedienstes außerklinische intensivpflegerische Leistungen u. a. für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen in Dresden. Die Beklagte ist eine gesetzliche Krankenkasse. Die Parteien führen seit geraumer Zeit Verhandlungen über die Höhe der Vergütung und über die Frage, ob die Klägerin bundesweit Leistungen für die Versicherten der Beklagten erbringen darf.

2

In diesem Rahmen ist der Klägerin eine Korrespondenz zwischen der Hauptverwaltung der Beklagten und ihrer