Schadensersatzrichtlinie: Schleppende Umsetzung in den Mitgliedstaaten
Schadensersatzrichtlinie • Vertragsverletzungsverfahren
EU-Kommission, Aufforderung vom 24.01.2017 nach Art. 258 AEUV, Vertragsverletzungsverfahren Schadensersatzrichtlinie
Die Europäische Kommission hat gegen 21 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und Österreich, Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV eingeleitet, da diese die Kartellschadensersatz-Richtlinie 2014/104/EU noch nicht umgesetzt haben. Die Umsetzungsfrist war am 27.12.2016 abgelaufen. Keine Aufforderung erhielten Dänemark, Finnland, Litauen, Luxemburg, Schweden, Slowakei und Ungarn, die bereits die Umsetzung in nationales Recht geleistet haben. Italien und die Niederlande haben