WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Phosphat-Kartell: Geldbuße bei Rückzug aus Vergleichsverhandlungen
Futterphosphate • Absatzquoten • Vergleichsverfahren • Vertrauensschutz • Verfahrensdauer

Phosphat-Kartell: Geldbuße bei Rückzug aus Vergleichsverhandlungen

Futterphosphate • Absatzquoten • Vergleichsverfahren • Vertrauensschutz • Verfahrensdauer

EuGH, Urteil vom 12.01.2017 – Rs. C-411/15 P, Timab Industries

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Die Europäische Kommission ist berechtigt, ein Unternehmen zu verpflichten, ihr alle erforderlichen Auskünfte über ihm eventuell bekannte Tatsachen zu erteilen, doch darf sie dem Unternehmen nicht die Verpflichtung auferlegen, Antworten zu erteilen, durch die es die Zuwiderhandlung eingestehen müsste, für die die Kommission den Beweis zu erbringen hat.

2. Zieht sich ein Unternehmen von Vergleichsverhandlungen mit der Kommission zurück, entsteht kein Vertrauensschutz dahingehend, dass sich die endgültig verhängte Geldbuße im Rahmen dessen bewegt, was während der Vergleichsverhandlungen von der Kommission in Aussicht gestellt wurde.

3. Für die Feststellung und Beurteilung der relevanten Tatsachen sowie für die Würdigung der ihm vorgelegten Beweise ist allein das Gericht zuständig. Die Würdigung der Tatsachen und Beweise ist daher, außer im Fall ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage,