Haftung der Muttergesellschaften: Erfolgreiche Anfechtung von Zahlungsaufforderungen
Gesamtschuldnerische Haftung • Verzugszinsen • Haftung der Muttergesellschaft • Rechtshängigkeit
EuGH, Urteil vom 19.01.2017 – Rs. C-351/15 P, Methacrylat-Zahlungsaufforderungen
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
1. Ein Schreiben der Kommission kann eine mit Nichtigkeitsklage anfechtbare Handlung darstellen, soweit darin der Standpunkt der Kommission beim Abschluss eines Verwaltungsverfahrens endgültig festgelegt wird und verbindliche Rechtswirkungen erzeugt werden sollen, die die Interessen des Klägers berühren. Dagegen ist die Form, in der eine Handlung oder eine Entscheidung ergeht, für die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage grundsätzlich ohne Bedeutung.
2. Zwischenhandlungen, die der Vorbereitung der endgültigen Entscheidung dienen, sowie bestätigende oder reine Durchführungshandlungen können nicht als anfechtbar qualifiziert werden, da solche Handlungen nicht darauf gerichtet sind, in Bezug auf die Handlung des Unionsorgans, die vorbereitet, bestätigt oder durchgeführt wird, selbstständige verbindliche Rechtswirkungen zu erzeugen.
3. Schreiben, mit denen die Kommission