Bestimmender Einfluss durch Vetorecht: EuGH bestätigt Geldbuße im Bildröhren-Kartell
Wirtschaftliche Einheit • Bestimmender Einfluss • Vetorecht • Tochterunternehmen • Gemeinsame Kontrolle
EuGH, Urteil vom 18.01.2017 – C-623/15 P, Toshiba
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
1. Die Verantwortung für das Verhalten einer Tochtergesellschaft kann der Muttergesellschaft insbesondere dann zugerechnet werden, wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht eigenständig bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt, und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen zwischen den beiden Rechtssubjekten. Eine Geldbußen-Entscheidung kann auch ohne persönliche Beteiligung der Muttergesellschaft an der Zuwiderhandlung gegen diese gerichtet werden.
2. Die Ausübung der gemeinsamen Kontrolle über eine Tochtergesellschaft durch zwei voneinander unabhängige Muttergesellschaften hindert nicht an der Feststellung, dass zwischen einer dieser beiden Muttergesellschaften und der fraglichen Tochtergesellschaft eine wirtschaftliche Einheit besteht.
3. Bei der Prüfung, ob die