WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
UKW-Rundfunk: Missbräuchliches Miet-Preismodell für Antennenträger
Hörfunk • Sendenetzbetreiber • TKG • Unbillige Behinderung • Ausbeutungsmissbrauch • Frequenzstandorte • Preismodell

UKW-Rundfunk: Missbräuchliches Miet-Preismodell für Antennenträger

Hörfunk • Sendenetzbetreiber • TKG • Unbillige Behinderung • Ausbeutungsmissbrauch • Frequenzstandorte • Preismodell

Bundeskartellamt, Fallbericht vom 21.12.2016 – B7-27/15 zur Entscheidung vom 08.12.2016, UKW-Antennen-Montageflächen

Das Bundeskartellamt hat das im Januar 2015 eingeleitete Kartellverwaltungsverfahren gegen die Deutsche Funkturm GmbH, Münster (nachfolgend DFGM) eingestellt. DFGM ist ein 100 %iges Tochterunternehmen der Deutsche Telekom AG und betreibt bundesweit mehr als 20.000 Sendestandorte für den Mobil-, Richt- und Rundfunk. Mit dem Verfahren ging die Behörde dem Verdacht eines missbräuchlichen Verhaltens der DFMG bei der Vermietung von Antennen-Montageflächen nach. Nach vorläufiger Einschätzung verfügt die DFMG in diesem Bereich über eine marktbeherrschende Stellung und verstoße mit seinem Mietpreismodell gegen das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Nachdem die DFMG wesentliche Änderungen in der Preisgestaltung vorgenommen hat, konnte das Verfahren eingestellt werden.

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