WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Licht und Schatten – Das OLG Karlsruhe positioniert sich zum Kartellschadensersatz
– Anm. zu OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.11.2016, 6 U 204/15 Kart (2) – Feststellungsinteresse bei Kartellschadensersatz –

Licht und Schatten – Das OLG Karlsruhe positioniert sich zum Kartellschadensersatz

– Anm. zu OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.11.2016, 6 U 204/15 Kart (2) – Feststellungsinteresse bei Kartellschadensersatz –

Dr. Volker Soyez

Am 09.11.2016 hat das OLG Karlsruhe ein bemerkenswertes Urteil in der Rs. „Zement“ (Urt. v. 09.11.2016, 6 U 204/15 Kart (2), WuW 2017, 43) erlassen. Das Urteil ist gleichsam eine „Tour d’Horizon“ betreffend eine Vielzahl aktueller und bislang nicht ausjudizierter Aspekte kartellrechtlicher Schadensersatzklagen. Eingehende Ausführungen enthält das Urteil beispielsweise zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen von Feststellungsklagen, zu Nachkartell- und Preisschirmeffekten, zur Passing-on-Defense, zum Umfang und zur zeitlichen Geltung der Bindungswirkung gemäß § 33 Abs. 4 GWB, zum Vorliegen des Kennens bzw. Kennenmüssens i. S. des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, sowie insb. auch zur intertemporären Anwendbarkeit der Hemmungswirkung gemäß § 33 Abs. 5 GWB. In der Gesamtschau verdeutlicht das Urteil erneut die Attraktivität des Gerichtsstands Deutschland für kartellrechtliche Follow-on-Schadensersatzklagen.

Higher Regional Court of Karlsruhe delivers ambiguous judgment in prominent